Unsere Teilnahmebedingungen

Firmenstaffel
Unsere Teilnahmebedingungen

1. April - 5. Juni 2025 Teilnahmebedingungen Firmenstaffel DIGITAL

1) Startberechtigt sind alle freien und fest angestellten Mitarbeitenden eines Unternehmens. Als freie Mitarbeitende gelten jene, die regelmäßig in reguläre Geschäftsprozesse des Unternehmens eingebunden sind. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Unternehmen, die ihre Teams mit nicht fest angestellten LäuferInnen und Freunden verstärken wollen, sind ebenfalls herzlich eingeladen. Eine Platzierung in den Top 10 der Wertungskategorien ist dann jedoch nicht möglich.

2) Die Anmeldung der Firma erfolgt durch den Teamcaptain oder einen autorisierten Mitarbeitenden des Unternehmens.

3) Bei der Anmeldung gibt der Teamcaptain die Gesamtanzahl der fest angestellten Mitarbeitenden an den mitlaufenden Standorten an. Freie Mitarbeitende werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Anzahl der Mitarbeitenden dient ausschließlich der Berechnung der Wertungskategorie "Kilometer pro MitarbeiterIn".

4) Anmeldungen sowie Nachmeldungen einzelner Mitarbeitenden sind ab dem 3. März 2025 möglich und können bis zum Ende des Veranstaltungszeitraums am 5. Juni 2025 erfolgen.

5) Die Startgebühr für die Teilnahme an der digitalen Firmenstaffel beträgt € 33,00 zzgl. MwSt. Die kostenpflichtige Anmeldung eines Mitarbeitenden erfolgt, sobald der Mitarbeitende sich über den Anmeldelink der Firma zur Firmenstaffel DIGITAL angemeldet hat und der Teamcaptain die Anmeldung im Dashboard bestätigt hat. Die Anmeldung ist damit verbindlich. Die Verbindung des Strava-Kontos erfolgt im nächsten Schritt. Eine Stornierung von Startplätzen und eine Rückerstattung bezahlter Startgebühren sind ausgeschlossen.

6) Der Teamcaptain bzw. AnsprechpartnerIn verpflichtet sich die Teammitglieder über die Teilnahmebedingungen zu informieren.

7) Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu einem sportlich fairen Umgang untereinander.

8) Jeder Teilnehmende versichert durch seine Teilnahme, dass er über einen guten Gesundheits- und ausreichenden Trainingszustand verfügt.

9) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Nutzung der Tracking-App Strava der Strava inc durch die einzelnen Teilnehmenden. Durch eine Schnittstelle werden die gelaufenen Kilometer in Form von Aktivitäten vom persönlichen Account des Teilnehmenden an die Firmenstaffel übermittelt und nach verschiedenen Kriterien ausgewertet. Der Veranstalter behält sich jederzeit vor die Kriterien der Auswertung sowie die verwendete Tracking-App zu ändern und durch eine gleichwertige/alternative Lösung zur Erfassung der Laufdaten zu ersetzen.

10) Für die Nutzung der Tracking-App Strava kommen zu keinem Zeitpunkt weitere Kosten auf die Teilnehmenden zu. Die kostenpflichtige Mitgliedschaft "Strava Summit" steht in keiner Verbindung zur Firmenstaffel DIGITAL, kann aber jederzeit freiwillig von Teilnehmenden abgeschlossen werden.

11) Im Veranstaltungszeitraum 1. April - 5. Juni 2025 können so viele Aktivitäten und Kilometer gelaufen oder gewalked werden, wie möglich. Ort und Zeit sind frei wählbar. Aktivitäten werden erst gewertet, sobald der Mitarbeitende das Strava-Konto mit der Firmenstaffel verbunden hat. Kilometer die vor der erfolgreichen Verbindung erlaufen wurden, zählen nicht rückwirkend für die Firmenstaffel DIGITAL.

12) Die Aktivität muss vom Typ "Run", "Walk" oder "Virtual Run" sein, auf "Für Abonnenten" oder "Öffentlich" gestellt sein und darf nicht manuell oder durch eine Markierung hinzugefügt worden sein. In Einzelfällen und zur Überprüfung von verdächtigen Aktivitäten müssen die Teilnehmenden ihre Aktivitäten für den Veranstalter offenlegen, um ein faires Miteinander und einen sportlichen Wettkampf sicherzustellen. Die detaillierten Regularien sind im unteren Teil der Teilnahmebedingungen zu finden.

13) Es fließen alle erlaufenden/gewalkted Kilometer und Aktivitäten ein, die mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens 5 km/h und max. 20,5 km/h erlaufen werden.

14) Alle Aktivitäten müssen innerhalb 72h nach Abschluss der Aktivität hochgeladen werden. Aktivitäten die später hochgeladen werden, gelten als disqualifiziert und werden nicht für die Wertungen und Gesamtkilometer herangezogen.

15) Der Veranstalter behält sich das Recht vor regelwidrige Aktivitäten aus der Wertung zu nehmen. Aktivitäten, die mit dem Fahrrad auf Inline-Skates oder sonstigen Fahrzeugen absolviert werden und nicht entsprechend gekennzeichnet sind, führen zu einer direkten Disqualifikation des Teilnehmenden.

16) Die Ergebnisse der erlaufenden und gewalkten Kilometer je Unternehmen werden im Rahmen der Firmenstaffel auf der Website, den Social Media Kanälen und in verschiedenen Ergebnislisten als Firmen- und/oder Einzelwertungen präsentiert.

17) Im Rahmen der Wertungskategorien erstplatzierte Unternehmen und LäuferInnen haben sicherzustellen, dass die Teilnahmebedingungen zu jeder Zeit eingehalten wurden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor Unternehmen oder LäuferInnen bei Missachtung der Teilnahmebedingungen aus der Wertung zu nehmen. Folgende Wertungen werden bei der Siegerehrung am 5. Juni 2025 prämiert:

FIRMENWERTUNGEN

In den Firmenwertungen treten alle LäuferInnen eines Unternehmens gegen andere Unternehmen an. Außerdem suchen wir die sportlichsten Unternehmen und setzen die im Wettbewerb gelaufenen Kilometer mit der Gesamtanzahl der fest angestellten MitarbeiterInnen im Unternehmen ins Verhältnis. Außerdem prämieren wir die Unternehmen mit den meisten Kilometern pro angemeldete LäuferIn. In die Firmenwertungen fließen alle Lauf- und Walking-Aktivitäten.

  • Das Unternehmen mit den meisten Kilometern (Platz 1, 2, 3)
  • Das Unternehmen mit den meisten Kilometern pro MitarbeiterIn (Platz 1, 2, 3)*
  • Das Unternehmen mit den meisten Kilometer pro LäuferIn (Platz 1, 2, 3)**

*In der Wertungskategorie "Kilometer pro MitarbeiterIn" werden nur Firmen gewertet, die mindestens 5 fest angestellte MitarbeiterInnen im Unternehmen beschäftigen und bei denen die Anzahl der LäuferInnen kleiner oder gleich der Anzahl der MitarbeiterInnen im Unternehmen ist.

**In der Kategorie "Kilometer pro LäuferIn" werden Firmen gewertet, die mindestens 3 LäuferInnen im Team haben. Dabei setzen wir die gelaufenen Kilometer des Unternehmens mit der Anzahl der angemeldeten LäuferInnen ins Verhältnis.

EINZELWERTUNGEN

In den Einzelwertungen prämieren wir die herausragendsten Läufer und Läuferinnen unabhängig vom Unternehmen in den Kategorien "Die meisten Kilometer" und "Die weiteste Einzelaktivität" in den Kategorien Laufen & Walken.

Die Aktivitäten in den Einzelwertungen werden in "Laufen" und "Walken" kategorisiert, wobei "Laufen" den Aktivitäten "Run" und "Virtual Run" und "Walken" der Aktivität "Walk" auf Strava entspricht. Diese Unterscheidung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen der Teilnehmenden, wenn die Aktivität auf Strava ausgewählt wird.

Einzelwertungen "Laufen"

  • Teilnehmer/TeilnehmerIn mit den meisten Kilometern (Platz 1, 2, 3) (Frauen/Männer)
  • Teilnehmer/TeilnehmerIn mit der weitesten Einzelaktivitäten (Platz 1, 2, 3) (Frauen/Männer)

Einzelwertungen "Walken"

  • Teilnehmer/TeilnehmerIn mit den meisten Kilometern (Platz 1, 2, 3) (Frauen/Männer)
  • Teilnehmer/TeilnehmerIn mit der weitesten Einzelaktivität (Platz 1, 2, 3) (Frauen/Männer)

In der Wertungskategorie "Weiteste Einzelaktivität" (Laufen & Walken) werden nur Aktivitäten gewertet, bei denen die Aktivitätszeit max. 20% über der Bewegungszeit liegt.

In der Wertungskategorie "Weiteste Einzelaktivität" (Walken) behalten wir uns eine Prüfung der Plätze 1-3 anhand der Durchschnittsgeschwindigkeit vor. Dabei stufen wir Aktivitäten mit einer Geschwindigkeit von 10 min/km -12 min/km als "Walken" ein und alle Aktivitäten schneller als 10 min/km als Laufen ein.

18) Der Veranstalter nutzt die übermittelten Kontaktdaten zur Übermittlung von aktuellen Veranstaltungsinformationen oder Hinweise auf weitere Events und Angebote des Veranstalters. Eine Weitergabe von übermittelten Teilnehmenden-Daten an Dritte (z.B. Partner) erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung.

19) Der Veranstalter behält sich das Recht vor das Konzept der Veranstaltung aufgrund veränderter behördlicher Auflagen anzupassen. Davon unberührt bleibt das Recht, den Lauf bei höherer Gewalt und im Interesse der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmenden zu verschieben bzw. abzusagen. Es werden nur Kosten erstattet, für die der Veranstalter zum Zeitpunkt der Absage oder Verschiebung noch keine Leistungen beauftragt hat.

20) Im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Video- und Fotoaufnahmen dürfen vom Veranstalter zur Veranstaltungsdokumentation und für die Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen über die Kanäle der Firmenstaffel (online und offline) genutzt werden.

21) Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht zur Disqualifikation einzelner Teilnehmender und ihren Aktivitäten bzw. des ganzen Unternehmens vor.

22) Änderungen der Teilnahmebedingungen durch den Veranstalter sind möglich. Bei Änderungen der Teilnahmebedingungen erhalten die Ansprechpartner in den jeweiligen Unternehmen eine entsprechende Information.

23) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebestimmungen im Übrigen nicht. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die der gesetzlichen Regelung am nächsten kommt.

Regularien & Filter

  1. Die Aktivität muss vom Typ "Run", "Walk" oder "Virtual Run" sein. Die Wahl der Aktivität ist entscheidend für die Einordnung in die Einzelwertungen. (Laufen oder Walken)
  2. Die Aktivität muss nach Startzeitpunkt des Wettbewerbs gestartet worden sein. (1. April 2025 nach 0 Uhr)
  3. Die Aktivität muss innerhalb der Wettbewerbs-Zeit beendet worden sein. (5. Juni 2025 vor 12 Uhr)
  4. Die Aktivität muss innerhalb von 72h auf Strava hochgeladen werden. Auch die Anpassung der Aktivitätsart & Privatsphäre-Einstellungen muss innerhalb dieser Zeit erfolgt sein.
  5. Die Aktivität darf nicht durch eine Strava-Markierung kommen, sondern durch das eigene Tracking.
  6. Die Aktivität zählt erst, nachdem ein:e Läufer:in das Strava-Konto mit der Firmenstaffel verbunden hat.
  7. Die Aktivität darf nicht privat sein. Aktivitäten müssen auf Anfrage des Veranstalters von den Teilnehmenden offengelegt werden.
  8. Die Aktivität darf nicht manuell hinzugefügt worden sein.
  9. Die Aktivität darf nicht vom Admin-Team (Veranstalter) disqualifiziert worden sein.
  10. Die Aktivität muss mindestens 15 Sekunden dauern.
  11. Die Aktivität muss mindestens 100 Meter lang sein.
  12. Die Aktivität muss eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 5 km/h oder mehr haben .
  13. Die Aktivität darf eine Höchstgeschwindigkeit während der Aktivitätszeit von 60km/h nicht überschreiten. (Grenze bei 28 Meter pro Sekunde)
  14. Die Aktivität muss einen Pace (in Minuten pro Kilometer) von 2,5 oder mehr haben.
  15. Die Aktivität muss eine der folgenden beiden Kriterien erfüllen: mindestens 30 Sekunden dauern und darf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20,5km/h (2:52min/km) nicht überschreiben ODER weniger als 30 Sekunden dauern, nicht mehr als 450m Distanz haben und 36km/h nicht überschreiten.
  16. In der Wertungskategorie "Kilometer pro Mitarbeiterin" (Laufen & Walken) darf die Aktivitätszeit insgesamt nur 20% über der Bewegungszeit liegen.
  17. In der Wertungskategorie "Weiteste Einzelaktivität" (Walken) behalten wir uns eine Prüfung der Plätze 1-3 anhand der Durchschnittsgeschwindigkeit vor. Dabei stufen wir Aktivitäten mit einer Geschwindigkeit von 10 min/km -12 min/km als "Walken" ein und alle Aktivitäten schneller als 10 min/km als Laufen ein.
  18. In der Wertungskategorie "Kilometer pro MitarbeiterIn" werden nur Firmen gewertet, die mindestens 5 fest angestellte MitarbeiterInnen im Unternehmen haben und bei denen die Anzahl der LäuferInnen kleiner oder gleich der Anzahl der MitarbeiterInnen im Unternehmen ist.
  19. In der Kategorie "Kilometer pro LäuferIn" werden Firmen gewertet, die mindestens 3 LäuferInnen im Team haben. Dabei setzen wir die gelaufenen Kilometer des Unternehmens mit der Anzahl der angemeldeten LäuferInnen ins Verhältnis.
  20. Der Veranstalter behält sich vor die Regularien zu ändern.

Fassung vom 13. November 2024